In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, läuft am 31.12.2016 ab. Lesen Sie hier mehr.