Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, zum Beispiel:

– Weiterleitung einer Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle der örtlichen Feuerwehr
– Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt
– Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes
– Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen
– Ansteuerung von Aufzügen
– Schließen von Feuerschutzabschlüssen
– Auslösung einer Objektlöschanlage, zum Beispiel CO2-Löschanlage

Zur Detektierung von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zur Detektierung eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.

Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN 54 definiert.

In vielen Bundesländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In manchen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Diese sogenannten Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind im Grunde genommen kleine Brandmeldeanlagen, bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit.

Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen. In Bereichen, in denen Personen schlafen (z.B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein. Grundsätzlich muss auch die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder (früher Druckknopfmelder) ausgelöst werden können. Hier ist die Entwicklung mittlerweile so weit, dass bei objektgerechter Fachplanung das Risiko von Falschalarmen stark reduziert ist (z.B. Betriebsart TM). Gegen mutwillige Auslösung ist man im Grunde genommen nie gefeit. Auch ein Brand kann mutwillig gelegt werden.